Allgemeine GeschäftsBedingungen

 

1. Geltungsbereich

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen

zwischen der Balsiger Gärten AG und ihren Kunden. Sie finden auf alle Verträge zwischen den Parteien Anwendung.

1.2. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie in der Auftragsbestätigung der Balsiger Gärten AG oder in einem separaten Vertrag schriftlich geregelt und von der Balsiger Gärten AG bestätigt wurden.

2. Auftragsumfang

Der Auftragsumfang richtet sich nach der Offerte und der schriftlichen Auftragsbestätigung. Bleibt die Auftragsbestätigung innert 5 Tagen unwidersprochen, so gilt sie als genehmigt.

3. Auftragsänderung

3.1. Auftragsänderungen bzw. Mehrleistungen werden in der Regel schriftlich vereinbart. Werden sie direkt auf der Baustelle vereinbart und müssen die Arbeiten aus Zeitgründen sofort ausgeführt werden, wird die Auftragsänderungen innert der nächsten 5 Arbeitstagen nachträglich schriftlich bestätigt.

3.2. Auftrags- und Bestellungsänderungen per Mail sind grundsätzlich gültig. Der Nachweis des Empfangs obliegt dem Sender.

4. Lieferung

4.1 Die Lieferung durch die Balsiger Gärten AG hat grundsätzlich innert der vertraglich vereinbarten Frist zu erfolgen. Sind Zahlungen, vom Kunden / von der Kundin zu beschaffende Unterlagen oder Bewilligungen ausständig oder treten unvorhergesehene Ereignisse ein (insbesondere die in Ziff. 9.4. d genannten), so steht die Lieferfrist in dieser Zeit still. Solche Verzögerungen berechtigen den Kunden / die Kundin nicht vom Vertrag zurückzutreten oder Ersatz für

den daraus entstandenen Schaden zu verlangen.

4.1 Bei Gartenarbeiten können witterungsbedingt oder bei Grabarbeiten durch unerwartete Begebenheiten Verzögerungen entstehen. Auch kann es auf Grund der Witterungsverhältnisse (Temperatur) unter Umständen nicht opportun sein, Pflanzungen zum vereinbarten Zeitpunkt vorzunehmen. Die Balsiger Gärten AG behält sich in solchen Fällen vor, vom vereinbarten Terminplan abzuweichen. Solche Terminverzögerungen lösen keine Verzugs- oder Schadenersatzforderungen

aus.

5. Preise

5.1 Es gelten die vertraglich vereinbarten bzw. im Falle des Fehlens einer Vereinbarung die Listenpreise der Balsiger Gärten AG. Die Balsiger Gärten AG behält sich das Recht vor, Produkte und Preise den aktuellen Bedingungen anzupassen.

5.2 Ohne anderweitige Vereinbarung verstehen sich die Preise exklusiv Mehrwertsteuer.

Es werden keine Skonto-Abzüge gewährt.

6. Akontozahlungen

Die Balsiger Gärten AG ist berechtigt, Akontozahlungen zu verlangen. Umfangreiche

Materialbestellungen können ausserdem vorschussweise in Rechnung gestellt werden.

7. Fälligkeit und Verzug

7.1 Ohne anders lautende Vereinbarung hat die Zahlung innerhalb von 20 Tagen seit Rechnungsstellung zu erfolgen.

7.2 Nach Ablauf der 20 Tage befindet sich der Kunde im Verzug. Ab diesem Zeitpunkt sind 5 Prozent Verzugszins geschuldet. Eine Mahnung Seitens der Balsiger Gärten AG ist nicht erforderlich.

8. Verrechnung

Dem Kunden ist es nicht gestattet die von ihm I ihr behaupteten oder bestehenden Forderungen

mit Forderungen der Balsiger Gärten AG zu verrechnen.

9. Haftung und Gewährleistung

9.1 Der Kunde nimmt Kenntnis davon, dass die Balsiger Gärten AG eine Haftpflichtversicherung

für Personen- und Sachschäden abgeschlossen hat. Diese übernimmt aber keine Haftung für Schäden am Werk selber oder für unmittelbar an das Werk grenzende Werkteile.

9.2 Der Kunde nimmt weiter Kenntnis davon, dass bei der Bearbeitung von Holzprodukten

Schwundrisse materialbedingt vorkommen und keinen Mangel darstellen. Mängelrügen und Minderungsansprüche sind diesbezüglich ausgeschlossen. Jede Gewährleistung wird wegbedungen.

9.3 Jegliche Haftung für Mitarbeiter der Balsiger Gärten AG wird - ausser für grobe Fahrlässigkeit und für Vorsatz - wegbedungen (Art. 100 OR). Die Haftung für Hilfspersonen der der Balsiger Gärten AG wird für jegliches Verschulden ausgeschlossen (Art. 101 Abs. 2 OR). Dies gilt insbesondere,

a) für Arbeiten, die mit Material ausgeführt werden, welches vom Kunden / der Kundin zur Verfügung gestellt wurde;

b) für Schäden an Werkzeug, welches durch den Kunden I die Kundin zur Verfügung gestellt wurde.

9.4 Die Haftung der Balsiger Gärten AG ist in jedem Fall ausgeschlossen,

a) für alle mittelbaren Schäden, insbesondere auch für entgangenen Gewinn;

b) für Schäden aufgrund von wetterbedingten Verzögerungen;

c) für Arbeiten, an denen der Kunde / die Kundin mitgearbeitet odervselbst ausgeführt hat bzw. durch Dritten ausführen liess, ausser der Kunde / die Kundin kann nachweisen, dass der betreffende Schaden durch einen Mitarbeiter der Balsiger Gärten AG grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde;

d) wenn ein Schaden durch höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Krieg oder kriegsähnlichen Ereignisse, Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, politische Gewalthandlungen, sonstige Unruhen, Sabotage, Entziehung oder Eingriffe von hoher Hand oder behördlichen Anordnung verursacht

worden ist; wenn der Schaden seine Ursache in der Sphäre des Kunden /der Kundin

hat.

9.5 Mängel müssen innert 10 Tagen nach Feststellung des Mangels schriftlich gerügt werden. Danach gilt das Werk als genehmigt.

9.6 Die Behebung von Mängeln hat in der Regel innert 30 Tagen nach Eingang der Mängelrüge zu erfolgen. Vorbehalten bleiben Verzögerungen aufgrund von klimatischen Einflüsse oder anderer Einflüsse höherer Gewalt, sowie Verzögerungen, die aufgrund des Umstandes entstanden sind, dass gewisse Arbeiten saisonal bedingt erst zu einer anderen Jahreszeit wieder ausgeführt werden können.

9.7 Bezüglich anerkannter Werkmängel räumt der Kunde der Balsiger Gärten AG ausdrücklich ein Nachbesserungsrecht ein.

10. Hilfspersonen

Die Auswahl der Hilfspersonen ist ausschliesslich Sache der Balsiger Gärten AG.

11. Weitere Pflichten des Kunden I der Kundin

11.1 Der Kunde / die Kundin hat dafür zu sorgen, dass die Balsiger Gärten AG ihre Arbeit abmachungsgemäss durchführen kann. Der Kunde haftet für Verzögerungen, die infolge mangelhafter Bereitstellung von Ressourcen durch den Kunden /die Kundin entstehen. Es werden die ordentlichen Tarife berechnet.

11.2 Der Kunde / die Kundin hat insbesondere dafür zu sorgen, dass soweit nötig die behördlichen Bewilligungen rechtzeitig zur Verfügung stehen.

12. Eigentumsvorbehalt

12.1. Die Vertragsparteien vereinbaren einen Eigentumsvorbehalt (Art. 715 ff. ZGB) der Balsiger Gärten AG an den gelieferten Sachen bis zur vollständigen Bezahlung des Kauf- bzw. Werkpreises. Die Balsiger Gärten AG ist jederzeit berechtigt, diesen Vorbehalt im entsprechenden Register eintragen zu lassen.

12.2. Bis zur vollständigen Bezahlung ist der Kunde nicht befugt, den Kaufgegenstand zu verpfänden, zu verkaufen oder zu vermieten.

12.3. Der Kunde ist zudem bis zur vollständigen Bezahlung verpflichtet, der Balsiger Gärten AG umgehend mitzuteilen, wenn er seinen Wohnsitz wechselt.

12.4. Erfolgt trotz zweimaliger Mahnung keine Zahlung, so ist die Balsiger AG berechtigt, das Werk auf Kosten des Kunden I der Kundin zu demontieren und das Eigentum zurückzunehmen. Der Kunde willigt ausdrücklich ein, das die Mitarbeiter der Balsiger Gärten AG zu diesem Zweck das Grundstück des Kunden betreten dürfen.

13. Geltendes Recht

Bei Streitigkeiten gilt die folgende Rangfolge: vertragliche Vereinbarung, Allgemeine Geschäftsbedingungen, SIA-Norm 118 und 318, Bestimmungen des Obligationenrechts

(insbesondere diejenigen über den Werkvertrag (Art. 363 ff. OR) und über den Auftrag (Art.394 ff. OR)).

14. Gerichtsstand

Für alle im Zusammenhang mit den Leistungen der Balsiger Gärten AG stehenden Streitigkeiten

sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte in Bern zuständig.

15. Salvatorische Klausel

Soweit sich einzelne Teile der vorliegenden AGB oder separat getroffener Vereinbarungen als ungültig erweisen sollten, bleibt hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Bern, 1. Januar 2011

Balsiger Gärten AG

info @ balsigergärten.ch

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